Kapitalertragsteuer (Deutschland)
Die Kapitalertragsteuer (KapESt) ist in Deutschland eine Steuererhebungsform der Einkommensteuer und Körperschaftsteuer. Sie wird vom Schuldner der Kapitalerträge oder von der auszahlenden Stelle (z. B. Kreditinstitut) als Abzugsteuer oder Quellensteuer für Rechnung des Gläubigers der Kapitalerträge (d. h. des Anlegers) einbehalten und an das Finanzamt als Steuergläubiger abgeführt.
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