Kassation (Rechtsbehelf)

Die Kassation (zu lateinisch cassare ‚aufheben, annullieren‘) oder auch Kassationsbeschwerde ist ein förmlicher gerichtlicher Rechtsbehelf im Prozessrecht zahlreicher Staaten.

Sie ist grundsätzlich auf die Rechtsfrage beschränkt und damit ein funktionales Äquivalent zu Revision bzw. Rechtsbeschwerde in Deutschland, Revision, Revisionsrekurs bzw. Nichtigkeitsbeschwerde in Österreich oder der Beschwerde ans Bundesgericht in der Schweiz. Typischerweise fehlt der Kassationsbeschwerde der Suspensiveffekt, so dass die Kassationsentscheidung die Rechtskraft durchbrechen kann (insoweit ähnlich der erfolgreichen Verfassungsbeschwerde).

Die stattgebende Kassationsentscheidung kann, muss aber nicht notwendig rein kassatorischen Inhalt haben. Im Detail können je nach Rechtsordnung zahlreiche weitere Unterschiede bestehen (z. B. Ausgangsinstanz; Inhaber des Initiativrechts; Länge der einzuhaltenden Frist; Zulassung der Revision durch Iudex a quo oder ad quem; Prüfung auf alle oder nur auf die gerügten Rechtsverstöße).

In Ländern mit Kassation ist ihr tatfragebezogenes und suspensives Gegenstück die Appellation („Berufung“).

Vorläufer der Kassation lassen sich bis ins Frankreich des 13. Jahrhunderts zurückverfolgen. Gemeinrechtliche Entsprechung war die Nichtigkeitsbeschwerde (lateinisch querela nullitatis).

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