Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) ist ein Organ der vertragszahnärztlichen Selbstverwaltung in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R.). Diese Organisationsform gibt es nur in Deutschland.
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung | |
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Organisation | Zahnärztliche Selbstverwaltung |
Rechtsform | Körperschaft des öffentlichen Rechts (Deutschland) |
Aufsichtsbehörde | Bundesgesundheitsministerium |
Sitz | Behrenstr. 42, 10117 Berlin |
Kölner Standort | Universitätsstr. 73, 50931 Köln |
Vorstand | Martin Hendges, Vorsitzender Ute Maier, stellv. Vorsitzende Karl-Georg Pochhammer, stellv. Vorsitzender |
Mitglieder | 17 Kassenzahnärztliche Vereinigungen der Länder |
Website | www.kzbv.de |
Ein Zahnarzt muss Mitglied in einer Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) eines Bundeslands sein, um mit den Gesetzlichen Krankenversicherungen die Behandlung von Mitgliedern der Gesetzlichen Krankenversicherungen abrechnen zu können. Die KZBV besteht aus 17 Landes-KZVen, die mit Ausnahme von Nordrhein-Westfalen, das in zwei KZV-Bereiche (KZV Nordrhein und KZV Westfalen-Lippe) aufgeteilt ist, den Bundesländern entsprechen.
Jede Kassenzahnärztliche Vereinigung führt u. a. Vertragsverhandlungen mit den Krankenkassen auf Landesebene und nimmt die Abrechnung der Vertragszahnärzte (umgangssprachlich: Kassenzahnärzte), entgegen, verrechnet diese im Rahmen des Budgets mit den Krankenkassen und zahlt das Honorar für die erbrachten und abgerechneten zahnärztlichen Leistungen in Form einer sogenannten Einzelleistungsvergütung, ggf. im Rahmen ihres Honorarverteilungsmaßstabs (HVM), an ihre Mitglieder, die Vertragszahnärzte, aus.