Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung

Der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung (auch Geheimbereich oder Arkanbereich genannt) bezeichnet den Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich der Exekutive, welcher der parlamentarische Kontrolle entzogen ist. Durch ihn soll die Gewaltenteilung gewahrt werden, indem ein „Hineinregieren“ der Legislative verhindert wird. Der Umfang dieses Kernbereichs lässt sich nicht generell bestimmen, vielmehr ist er unter Abwägung der verfassungsrechtlichen Aufgaben von Regierung und Parlament im Einzelfall zu bestimmen.

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