Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP) sind Ärzte, Psychologen und Pädagogen mit einer auf dem Studium aufbauenden fachkundlichen Weiter- bzw. Ausbildung in Psychotherapie für Kinder und Jugendliche. Sie diagnostizieren und behandeln psychische Störungen bei Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden bis zum vollendeten 21. Lebensjahr. Vorher begonnene Psychotherapien können bei besonderer Begründung über das vollendete 21. Lebensjahr fortgesetzt werden. Erwachsene fallen nicht in ihren Zuständigkeitsbereich (siehe Abgrenzung zu anderen Psychotherapeuten).

Der Beruf des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ging aus dem Beruf des Psychagogen hervor. Psychagoge ist ein aus der Psychoanalyse entstandener Beruf, den fast ausschließlich Pädagogen mit einer Lehranalyse und einer psychoanalytischen Weiterbildung ausübten. Begründet wurden Psychagogik bzw. Analytische Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie von Anna Freud und Melanie Klein.

Wie ärztliche und Psychologische Psychotherapeuten können auch Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten die Fachkunde der für diesen Altersbereich zugelassenen Richtlinienverfahren (Psychoanalyse, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Verhaltenstherapie, Systemische Therapie) erwerben.

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