Kinderkrankengeld
Das Kinderkrankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland und kommt zum Tragen, wenn ein Elternteil wegen der Pflege eines kranken Kindes nicht arbeiten gehen kann.
Der Begriff „Kinderkrankengeld“ ist die umgangssprachliche Bezeichnung für „Krankengeld bei Erkrankung des Kindes“ gemäß § 45 SGB V. Synonym werden von verschiedenen Krankenkassen auch die Begriffe „Kinderpflege-Krankengeld“ oder „Kinderpflege-Krankentagegeld“ verwendet.
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