Kinderkur
Eine Kinderkur ist eine mehrwöchige Maßnahme der medizinischen Vorsorge, der Rehabilitation oder der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, die der Gesundheit, Erholung und Therapie von Kindern und Jugendlichen gilt. Kinderkuren werden in der Regel in klimatisch besonderen Lagen (See, Gebirge) in speziellen Vorsorge- und Reha-Einrichtungen für Kinder und Jugendliche durchgeführt.
Anders als bei einer Mutter-Kind-Kur findet die Kinderkur ohne Familienangehörige statt, unter bestimmten Voraussetzungen besteht aber Anspruch auf Mitaufnahme einer Begleitperson (§ 15a Abs. 2 SGB VI).
Eine Kur gilt als angezeigt, wenn die Maßnahmen am Ort nicht mehr ausreichen, um eine Erkrankung zu bessern oder eine Verschlechterung zu verhindern. Das kann zum Beispiel bei Atemwegserkrankungen vorliegen, aber auch psychosoziale Faktoren können eine Rolle spielen.