Kinderschutz
Kinderschutz ist ein Sammelbegriff für rechtliche Regelungen sowie für Maßnahmen von staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen, die dem Schutz von Kindern vor Schäden und Beeinträchtigungen dienen sollen. In der Kinder- und Jugendhilfe und im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Begriff auch in einer engeren Definition verstanden, im Sinne des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung.
Kinderschutz ist nicht zu verwechseln mit Jugendschutz, bei dem es auch um den Schutz junger Menschen „vor sich selbst“ geht. Im Bereich des Jugendarbeitsschutzes überschneiden sich beide Schutzgedanken.
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