Kindesanhörung
Kindesanhörung ist die persönliche Anhörung von Kindern und Jugendlichen in allen sie betreffenden Gerichts- und Verwaltungsverfahren. Minderjährigen steht nach internationalen und nationalen Bestimmungen ein Recht auf Kindesanhörung zu. Juristisch definiert wird als Kind eine Person, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
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