Kirchenbaulast
Kirchenbaulast ist ein Begriff aus dem Recht der Kirchenfinanzierung. Ihr Gegenstand ist die Verpflichtung einer natürlichen oder juristischen Person, Kirchengebäude erstmals zu errichten, zu erweitern, instand zu halten oder wiederherzustellen.
Historische Kirchenbaulasten waren oft mit einem Kirchenpatronat verbunden. Eine andere Quelle war die Inkorporation einer Ortskirche in ein Kloster oder Stift. Mit der Inkorporation gelangte das Kloster in den Genuss der Vermögenserträge. Zum Ausgleich musste aber auch die örtliche Seelsorge gewährleistet werden, zum einen durch die Bereitstellung des örtlichen Seelsorgers, zum anderen aber auch durch die Vorhaltung der benötigten Bauwerke, also insbesondere Kirche (mit Friedhof), Pfarr- und Mesnerhaus.