Kirchenpfleger
Kirchenpfleger (auch Kirchpfleger und Kirchenpropst) ist ein in christlichen Kirchen verwendeter Begriff für eine Person, welche die dafür Verantwortlichen bei der Verwaltung des Vermögens einer Kirchengemeinde bzw. Kirchenstiftung oft umfangreich unterstützt. Frühere Bezeichnungen waren Heiligenpfleger, Gotteshausmeister oder Gotteshauspfleger und, vor allem im süddeutsch-österreichischen Raum, Kirchpropst. Im römisch-katholischen Bereich ist regional auch die Bezeichnung Rendant üblich.
In der katholischen Kirche ist in manchen Diözesen der Kirchenpfleger Mitglied der Kirchenverwaltung; er unterstützt den Kirchenverwaltungsvorstand (Pfarrer oder Pfarradministrator). In den bayerischen Diözesen wird er normalerweise aus der Mitte der Kirchenverwaltung gewählt. In den Evangelisch-Lutherischen Kirchen kann der Kirchenpfleger Mitglied des Kirchenvorstands sein, muss es aber nicht, unterstützt ihn als verantwortliches Gremium aber.