Kirchliche Immunität
Bei der kirchlichen Immunität handelt es sich um einen rechtlichen Sonderstatus des Mittelalters, der einer kirchlichen Institution (z. B. Kloster) oder Person (z. B. Bischof) von einem König verliehen wurde.
Der Begriff Immunität (lat. immunitas „das Freisein von Leistungen“, mithin Abgaben- und Steuerfreiheit) stammt aus der römischen Rechtssprache. Im Mittelalter bezeichnete man mit Immunität die Befreiung von Personen, Orten und Besitzungen von Abgaben, Diensten und Lasten oder von weltlichen Eingriffen.
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