Kirchliche Jugendarbeit

Kirchliche Jugendarbeit bezeichnet Maßnahmen, Angebote und Einrichtungen katholischer oder evangelischer Träger (Kirchengemeinden, Diözesen, Landeskirchen sowie kirchliche Verbände und Vereine), die gemäß § 11 SGB VIII zugunsten junger Menschen stattfinden und wie bei jeder Form von Jugendarbeit durch Mitverantwortung (Partizipation) und Lebensweltorientierung gekennzeichnet sind. Als freier Träger tragen die Kirchen mit ihrem weltanschaulichen (christlichen) Angebot zur Vielfalt der Jugendarbeit als Teil der freien Jugendhilfe bei.

Kirchliche Jugendarbeit ist aus katholischer Sicht ein Teil der Jugendpastoral. Hierunter kann allgemein das Handeln der (bzw. als) Kirche durch, unter und mit jungen Menschen verstanden werden. Aus evangelischer Sicht befindet sich die Arbeit mit jungen Menschen an der Schnittstelle zwischen Religions- und Gemeindepädagogik. Sie fördert das gesellschaftliche Sozialkapital und nimmt junge Menschen in einer sensiblen Phase der Identitätsbildung in Obhut, fördert ihre Selbstständigkeit und Selbstwirksamkeit. Ihr Ziel ist die ganzheitliche, spirituelle, ethische und soziale Entwicklungsförderung, die Vertiefung religiösen Wissens auf der Basis religiöser und konfessioneller Erfahrungen sowie der Grunderfahrung von Vertrauen, Verantwortung, Verlässlichkeit und unbedingter Annahme und Wertschätzung.

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