Kirchliches Selbstbestimmungsrecht
Das kirchliche Selbstbestimmungsrecht oder die Kirchenfreiheit ist ein Recht mit Verfassungsrang, das das deutsche Grundgesetz allen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften gewährt und das diesen Freiheit von staatlicher Einmischung garantiert. Die im Gesetz genannten Begriffe der „Selbstordnung“ und „Selbstverwaltung“ werden gemeinhin zusammenfassend als „Selbstbestimmung“ bezeichnet. Vereinzelt wird dieses Recht auch als religionsgemeinschaftliches Selbstbestimmungsrecht erklärt.
Dieses Selbstbestimmungsrecht basiert auf dem Grundrecht der Religionsfreiheit aus Artikel 4 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und dem staatskirchenrechtlichen Prinzip der Trennung von Staat und Kirche, das in den Artikeln 136, 137, 138, 139 und 141 der Weimarer Reichsverfassung in Verbindung mit Artikel 140 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland zum Ausdruck kommt.