Klageantrag
Der Klageantrag ist ein wesentliches Erfordernis in zivil- und verwaltungsgerichtlichen Verfahren. Er ist zentraler Teil der Klageschrift, der in § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO („...sowie einen bestimmten Antrag.“) normiert ist. Eine entsprechende verwaltungsrechtliche Vorschrift findet sich in § 82 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO).
Im Klageantrag muss der Kläger angeben, welchen Rechtsschutz er vom Gericht verlangt, etwa den Beklagten zur Zahlung einer bestimmten Summe oder Herausgabe einer bestimmten Sache zu verurteilen oder – in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten – einen bestimmten Verwaltungsakt aufzuheben bzw. den Prozessgegner zum Erlass aufzufordern (§ 42 Abs. 1 VwGO). Das vom Kläger im Rahmen des Klageantrags Verlangte wird als Klagebegehren bzw. Rechtsschutzbegehren bezeichnet.
Indem der Antrag die Rechtsfolge, die der Kläger beansprucht, kennzeichnet, bestimmt er zudem den Streitgegenstand.