Klammertechnik (Recht)

Mit Klammertechnik oder vor die Klammer ziehen wird eine Methode zur Strukturierung von Gesetzen bezeichnet. Dabei werden generelle Vorschriften vor spezielle gestellt. So enthalten Gesetze häufig einen ersten Abschnitt mit Vorschriften, der für alle übrigen Abschnitte gilt. Solche grundsätzlichen Regeln finden sich z. B. im sogenannten Allgemeinen Teil der Gesetze.

Diese Regelungstechnik wird in Gesetzen häufig angewendet, um ein und dieselben Vorschriften nicht an mehreren Stellen des Gesetzbuches bei der Regelung verschiedener Rechtsmaterien wiederholen zu müssen oder dort Verweisungen auf Vorschriften an anderer Stelle anbringen zu müssen. Stattdessen ergibt sich schon aus der Einstellung einer Regelung in den Allgemeinen Teil, dass dort enthaltene Vorschriften im gesamten Gesetzbuch gelten. Der Begriff Klammertechnik ist eine Anlehnung an das algebraische Ausklammern, also an das Vor-die-Klammer-Ziehen der gemeinsamen Faktoren.

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