Klappentext
Als Klappentext (englisch blurb) wird ein auf den Einschlagklappen eines Schutzumschlags oder Bucheinbands stehender Text bezeichnet. Üblich sind eine kurze, werbende Zusammenfassung des Buchinhalts (meist auf der vorderen Einschlagklappe), eine Autorennotiz (meist auf der hinteren Einschlagklappe) und gegebenenfalls Hinweise auf weitere Bücher des Verlags. Bei Büchern ohne Umschlag (Paperbacks und Taschenbüchern) wird dieser Text in der Regel auf der Rückseite des Einbandes platziert.
Klappentexte erfüllen einen doppelten Zweck: Sie sollen über den Inhalt informieren und zum Buchkauf animieren und bedienen sich wegen dieses doppelten Zwecks oft eines besonderen, doppeldeutigen Vokabulars. Je nach Größe der Verlage erstellen deren Marketingabteilung, die den jeweiligen Titel betreuenden Verlagslektoren oder die Autoren selbst die Klappentexte, wobei letztere je nach Vertrag zuweilen hierfür gar kein oder nur ein bedingtes Mitspracherecht haben. Zumeist aber wird für den Klappentext im Zusammenwirken aller am Entstehen eines Buches Beteiligten ein einvernehmliches Ergebnis gesucht.
Der Verleger Karl Robert Langewiesche gilt als „der Erfinder“ des Klappentextes.