Klarierung
Klarieren ist ein seemännischer Ausdruck und bedeutet so viel wie „klarmachen“. Als Klarierung wird in der Seeschifffahrt die Erledigung aller Pflichten bezeichnet, die dem Schiff (oder Boot) und der Ladung bei Ankunft oder der Abfahrt aus einem Hafen bei den Hafenbehörden, Ämtern oder dem Zoll erwachsen. Dazu gehören das An- oder Abmelden (Einklarieren bzw. Ausklarieren) bei den Behörden und Ämtern, die Erledigung aller Formalitäten hinsichtlich der Besatzung, der Passagiere, Schiff und Ladung zum Zwecke der Information und Kontrolle, die Koordination von Lieferanten und Abnehmern, die Übermittlung statistischer Daten sowie die Begleichung aller Gebühren, Steuern und Abgaben, das Erstellen der Frachtpapiere und der Ladungsdokumentation.
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