Kleine Aktiengesellschaft
Eine Kleine Aktiengesellschaft ist nach deutschem Recht eine Aktiengesellschaft, die nur über einen kleinen Gesellschafterkreis verfügt. Ihr kommen Erleichterungen u. a. hinsichtlich der Zusammensetzung des Aufsichtsrates sowie der handelsrechtlichen Publizitätspflichten zugute und sie ist nicht an der Börse notiert.
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