Klevener de Heiligenstein

Klevener de Heiligenstein bzw. Heiligensteiner Klevener (oder Alsace – Klevener de Heiligenstein) ist eine geschützte Herkunftsbezeichnung innerhalb der AOC-Alsace. Einzig zugelassene Rebsorte ist der Savagnin Rose, eine Mutation des Savagnin. Die Herkunftsbezeichnung gilt nur für ein Gebiet von max. 87,70 Hektar, das sich auf die Gemeinden Bourgheim, Gertwiller, Goxwiller, Heiligenstein und Obernai verteilt. Nach den aktuellen Vorschriften ist eine Neuanpflanzung der spezifischen Rebsorte außerhalb des Appellationsbereiches nicht mehr erlaubt. Dort, außerhalb des Appellationsbereiches, ist die Nutzung dieser Appellationsbezeichnung nur noch bis zum Jahr 2021 erlaubt.

Im Vergleich zu einem Gewürztraminer sind die Weine deutlich neutraler, verfügen über mehr Säure und über einen geringeren Alkoholgehalt. Gute Exemplare gewinnen nach einer Flaschenreife von vier bis fünf Jahren deutlich an Profil und können sehr langlebig sein. Beim im Elsass ebenfalls bekannten Klevner handelt es sich hingegen um Weine der Rebsorte Weissburgunder.

Im Elsass ist der Verkauf von Fasswein untersagt. Der Wein muss beim Verkauf in Flaschen, die hier schmal und hochgezogen sind, abgefüllt sein. Die Flaschen werden aufgrund ihrer Form als flûte (Flöte) bezeichnet.

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