Kollisionsrecht

Unter Kollisionsrecht werden die rechtlichen Normen verstanden, die bestimmen, welche Rechtsnormen oder Rechtsordnungen im Fall einer Normenkollision anwendbar sind. Es enthält vorrangig Bestimmungen über das im Einzelfall anwendbare Recht, nicht das anwendbare Recht selbst. Die Rechtswissenschaft hat zur Auflösung einer Normenkollision bestimmte Kollisionsregeln entwickelt.

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