Kommission für Jugendmedienschutz
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) ist ein Organ der Landesmedienanstalten in Deutschland, das für die inhaltliche Kontrolle im Bereich des länderübergreifenden privaten Rundfunks und im Internet (Telemedien) zuständig ist (s. § 13 JMStV). Die KJM beurteilt, ob Angebote die Menschenwürde oder sonstige durch das Strafgesetzbuch geschützte Rechtsgüter verletzen oder gegen den Jugendschutz verstoßen und kann gegen sie vorgehen. Rechtsgrundlage ist der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag.
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