Kommunale Wirtschaftsförderung

Oberstes Ziel der Kommunalen Wirtschaftsförderung in Deutschland ist die Stärkung der Wirtschaftskraft und die Schaffung neuer Arbeitsplätze auf kommunaler Ebene. Aufgrund der beschäftigungspolitischen, steuerlichen, infrastrukturellen und imagerelevanten Effekte gilt sie als ein zentrales Element für Wachstum, Lebensqualität und Wohlstand in Städten, Gemeinden und Regionen. Die Einrichtung einer kommunalen Wirtschaftsförderung wird als freiwillige Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung in eigener Verantwortung wahrgenommen und in eigener Form gestaltet. Wichtigste Aufgabenschwerpunkte sind die umfassende Bestandsentwicklung, die Akquisition neuer Firmen und die Förderung von Existenzgründungen. Je nach Größe der Stadt bzw. Gemeinde, Standortgegebenheiten oder spezifischen Zielsetzungen bzw. Handlungserfordernissen finden sich in der Praxis jedoch unterschiedlichste Schwerpunktsetzungen und konkrete Aufgabenstellungen. Während die Bestandsentwicklung bzw. -pflege auf die Schaffung optimaler Rahmenbedingungen für unternehmerisch erfolgreiches Handeln vor Ort ausgerichtet ist, um Firmen und Arbeitsplätze zu binden, sollen im Rahmen von Akquisition durch gezielte Ansprache gesamte Betriebe oder Teile davon zur Ansiedlung in sog. Gewerbeparks bewogen werden. Oberste Priorität bei den zu bearbeitenden Themenfeldern der kommunalen Wirtschaftsförderung haben in der Regel die Vermittlung und Entwicklung von Gewerbe- und Industrieflächen sowie das Standortmarketing nach innen und außen. Angesichts der begrenzten Verfügbarkeit von qualifizierten Arbeitskräften gewinnt das Thema Fachkräftebedarf als zukünftiges Handlungsfeld an Bedeutung. Die Kommunale Wirtschaftsförderung ist den persuasiven Instrumenten der Regionalentwicklung zuzuordnen.

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