Kommunale Wohnungsgesellschaft

Kommunale Wohnungsunternehmen sind Unternehmen, die ebenso wie privat geführte Wohnungsunternehmen in der Branche der Wohnungswirtschaft tätig sind. Ihre Aufgaben liegen im Bau, in der Bewirtschaftung, Verwaltung und Vermarktung von eigenen Wohnimmobilien. Ihre Eingruppierung als kommunales Wohnungsunternehmen erfolgt aufgrund der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung der Kommune. Den kommunalen Wohnungsunternehmen verwandt sind die öffentlichen Wohnungsunternehmen, an denen das Land oder der Bund nach gesellschaftsrechtlichen Grundsätzen beteiligt ist.

Die rund 740 kommunalen und öffentlichen Wohnungsunternehmen geben mit ihren über 2,5 Mio. Wohnungen mehr als 5 Mio. Menschen ein Zuhause. Aufgrund der kommunalen und öffentlichen Beteiligung kooperieren diese besonders eng mit der öffentlichen Hand und im Bereich der Stadtentwicklung. Zusammengeschlossen haben sich die kommunalen und öffentlichen Wohnungsunternehmen im GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V. und dessen Regionalverbänden. Die ersten kommunalen Wohnungsunternehmen entstanden im 19. Jahrhundert. In der heutigen Prägung haben sich die kommunalen Wohnungsunternehmen mit Gründung der Bundesrepublik Deutschland gebildet.

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