Kommunalstatistik
Kommunalstatistik ist neben der Bundes- und Landesstatistik Teil des Gesamtsystems der amtlichen Statistik. In Deutschland gehört sie zur informationellen Infrastruktur des demokratischen Staates. Überwiegend von den großen Städten wird eine kommunale Statistik in Ausübung ihres Rechts und in Wahrnehmung ihrer Pflicht betrieben, die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung zu regeln (Art. 28 Abs. 3 GG). Die Städte verschaffen sich und ihren Bürgern damit das zahlenmäßig fundierte Wissen, das sie für die kommunalen Planungen und Entscheidungen brauchen. Dabei sind die Kommunen grundsätzlich und ohne speziellen gesetzlichen Auftrag für alle Bereiche der örtlichen Gemeinschaft zuständig, so weit der Staat Aufgaben nicht durch Gesetze an sich gezogen hat. Entsprechend umfasst das Aufgabenspektrum der kommunalen Statistik grundsätzlich alle Lebensbereiche. Im deutschsprachigen Raum finden sich vergleichbare kommunale Einrichtungen auch in Österreich und in der Schweiz.