Kommunalwahlrecht (Bayern)
Das Kommunalwahlrecht in Bayern regelt die Wahlen für die Vertretungsgremien und für die Verwaltungsspitze in der unteren und oberen kommunalen Ebene, also die Wahl der Gemeinde- oder Stadträte und Bürgermeister sowie der Kreistage und Landräte. Die Wahl der Bezirkstage der Bezirke als dritter kommunaler Ebene wird nicht durch das Kommunalwahlrecht geregelt, sondern über das Gesetz über die Wahl der Bezirkstage, das in den Grundzügen dem Landtagswahlrecht entspricht. Verglichen mit den Landtags- oder Bundestagswahlen gibt das bayerische Kommunalwahlrecht dem Wähler außergewöhnlich viele Differenzierungsmöglichkeiten bei der Stimmabgabe, gilt damit aber auch als besonders komplex.
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