Kommunalwahlrecht (Hessen)
Das Kommunalwahlrecht des Landes Hessen regelt als Landesrecht in verschiedenen Rechtsquellen die Wahlen zu den Organen der hessischen Kommunen.
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Bürgerbeteiligung und der kommunalen Selbstverwaltung vom 23. Dezember 1999 wurde das Kommunalwahlrecht völlig neu geregelt und die Möglichkeit des Kumulierens und Panaschierens eingeführt. Dies führte tendenziell zu einer Stärkung kleiner Parteien und Wählerlisten. Auch die Abschaffung der Fünf-Prozent-Hürde hatte die gleichen Wirkungen.
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