Kompaktat (Recht)
Als Kompaktat wird ein vertragliches Abkommen bezeichnet. Der altertümliche Rechtsbegriff kommt aus dem Lateinischen und bedeutet dort sinngemäß Pakt oder Vertrag.
Historisch bedeutsam geworden sind die Böhmischen Kompaktaten im Zusammenhang mit den Glaubensauseinandersetzungen der Hussiten mit der katholischen Kirche.
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