Komplementärfarbe

Komplementärfarbe (lateinisch complementum Ergänzung) ist ein Begriff aus der Farbenlehre. Im strengen physikalischen Sinn sind zwei Farbspektren komplementär, wenn ihre Summe das volle Spektrum des weißen Lichtes ergibt, d. h. wenn die Summe ihrer Remissionskoeffizienten bei jeder Wellenlänge 1 ist.

Farbreize, die sich additiv zu Weiß (oder mit dem Farbkreisel zu neutralem Grau) mischen lassen, haben diese Eigenschaft im Allgemeinen nicht und werden in der Farbmetrik kompensative Farbpaare genannt. Im allgemeinen Sprachgebrauch ist der Begriff weiter gefasst. Mit Komplementärfarben können sowohl die kompensativen Farben gemeint sein als auch Farbenpaare, die bei subtraktiver Mischung Schwarz oder Neutralgrau ergeben, oder Farben, die in einem Modell Gegensatzpaare darstellen; für alle ist auch der Begriff Gegenfarben gebräuchlich.

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