Konfessionsschule

Als Konfessionsschule oder Bekenntnisschule wird in Deutschland eine Schule bezeichnet, in der Schüler nach den Grundsätzen eines christlichen Bekenntnisses unterrichtet werden. Verfassungsgrundlage dafür ist Artikel 7 Absatz 4 und 5 Grundgesetz.

Ursprünglich galt eine völlige Aufnahmebeschränkung für „bekenntnisfremde“ Schüler. Die meisten Schulen haben sich inzwischen Schülern anderer Glaubensrichtungen geöffnet, auch wird oft Religionsunterricht der jeweils anderen Konfession erteilt (römisch-katholisch oder evangelisch, vereinzelt auch islamischer Religionsunterricht). In Bekenntnisschulen ist die Teilnahme am Religionsunterricht in der Regel verbindlich. An öffentlichen Konfessionsschulen in staatlicher Trägerschaft in Nordrhein-Westfalen müssen Kinder, die im Schulbekenntnis getauft sind, bevorzugt aufgenommen werden, wenn es an einer solchen Schule mehr Anmeldungen als Plätze gibt.

In anderen vom Christentum geprägten Ländern Europas gibt es auch private Konfessionsschulen anderer als der o. g. nicht-christlichen Bekenntnisse, z. B. in den Niederlanden.

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