Kontopfändung
Kontopfändung ist im deutschen Recht die Beschlagnahme eines Bankkontos des Schuldners (Kontoinhabers) im Rahmen der Zwangsvollstreckung durch einen gerichtlich erwirkten Pfändungsbeschluss nach § 829 ZPO (meistens in Verbindung mit einem Überweisungsbeschluss nach § 835 ZPO), der einem Kreditinstitut (Bank oder Sparkasse) als Drittschuldnerin und dem Schuldner zugestellt werden muss. Insbesondere können Girokonten, aber auch Bankguthaben in Form von Spar- und Termineinlagen Gegenstand einer Kontopfändung sein.
Das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes vom 7. Juli 2009 ist am 1. Juli 2010 in Kraft getreten und hat den bisher nachgelagerten Kontopfändungsschutz grundlegend neu geregelt.
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