Kontrollarbeit
Kontrollarbeiten fanden in der Einheitsschule der DDR bis Mitte der 1950er Jahre ab der Klasse 5 statt.
Es handelte sich hierbei um zentrale Klassenarbeiten, die verpflichtend zu Beginn des Februars eines jeden Schuljahres unter Klausur zu schreiben waren. Geprüft wurde in den Fächern Deutsche Sprache, Mathematik und Russisch. Sämtliche Themen und Aufgabenstellungen wurden vom Ministerium für Volksbildung geplant, begutachtet und vorgegeben. Während in den unteren Klassen lediglich der Stoff des zurückliegenden Schulhalbjahres bzw. Schuljahres zum Diskurs stand, konnten die Kontrollarbeiten in der 8. Klasse den Stoff der zwei zurückliegenden Schuljahre abverlangen, in der 9. Klasse den Stoff dreier Schuljahre, in der 10. Klasse den Stoff von vier Schuljahren, in der 11. Klasse den Stoff von fünf Schuljahren und in der 12. Klasse den Stoff von sechs Schuljahren. Für sorbische Schulen ergingen gesonderte Weisungen.