Kontrollschild (Liechtenstein)
Kontrollschild ist der im Fürstentum Liechtenstein verwendete offizielle Begriff für die an Motorfahrzeugen angebrachten Kennzeichen. Umgangssprachlich werden sie aber meistens Autonummer oder auch Nummernschilder genannt. Die obligatorische Kennzeichnungspflicht für alle Motorfahrzeuge wurde im Jahr 1906 in Liechtenstein eingeführt.
Liechtensteiner Kontrollschilder haben eine schwarze Grundfarbe mit weisser Beschriftung. Die Kennzeichen bestehen bereits seit 1920 aus den zwei Buchstaben FL, für Fürstentum Liechtenstein, gefolgt vom Landeswappen bzw. von der kleinen Version des Wappens des Fürstenhauses (seit 1957) und einer individuellen, bis zu fünfstelligen Nummer.
Aufgrund der geringen Grösse des Landes (160 km², ca. 40'000 Einwohner) sind keine zusätzlichen Unterscheidungszeichen notwendig. Das aktuelle Nummern- und Farbensystem entspricht im Wesentlichen dem System der Schweizer Kontrollschilder.
Die Kontrollschilder werden jeweils dem Fahrzeughalter zugeteilt und nicht dem Fahrzeug. Sie können auf Antrag als Wechselschilder für maximal zwei Fahrzeuge genutzt werden. Die hinteren Nummernschilder können wahlweise im Lang- oder Hochformat angefordert werden. Bei einem Fahrzeugwechsel des Halters wird nach der Ummeldung dasselbe Kontrollschild ans neue Fahrzeug montiert. Meldet der Halter kein neues Fahrzeug mehr an, muss er das Kontrollschild an das Amt für Strassenverkehr in Vaduz zurückgeben. Das Kontrollschild bleibt dann ein Jahr lang für den bisherigen Halter reserviert. Die Reservierung kann nach einem Jahr gegen eine Gebühr um ein weiteres Jahr verlängert werden. Am 30. Juni 2023 waren im Fürstentum Liechtenstein insgesamt 41'987 Motorfahrzeuge und 4'189 Anhänger immatrikuliert.