Konvention zum Schutz des Kulturerbes unter Wasser
Die Konvention zum Schutz des Kulturerbes unter Wasser aus dem Jahre 2001 wurde geschaffen, um den Schutz des Unterwasserkulturerbes dem Schutz des Kulturerbes Kulturerbe an Land anzupassen und die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Staaten zu regeln und zu erleichtern. Die Konvention trat 2009 in Kraft und ist mit Stand 2020 von 64 Staaten ratifiziert worden, darunter 2019 von der Schweiz, jedoch noch nicht von Deutschland oder Österreich.
Unter Unterwasserkulturerbe versteht die Konvention der UNESCO dabei alle Spuren menschlicher Existenz, die mehr als 100 Jahre unter Wasser gelegen haben und von historischer oder kultureller Bedeutung sind. Pipelines und andere noch in Benutzung stehende Anlagen bleiben dabei allerdings ausgeschlossen.
Die UNESCO-Konvention beinhaltet keine Regelung über das Eigentum an gefundenem Kulturgut und beabsichtigt nicht die staatlichen Hoheitsrechte in den verschiedenen Seezonen zu ändern.