Kostenartenrechnung

Die Kostenartenrechnung ist die erste von drei Stufen der Kosten- und Leistungsrechnung. Im Rahmen der Kostenartenrechnung müssen die Kosten von Aufwendungen und Leistungen von Erträgen abgegrenzt und die angefallenen Kosten sowie Leistungen einer Abrechnungsperiode erfasst und gegliedert werden. Die Kostenartenrechnung befasst sich dabei mit der Frage „Welche Kosten sind in welcher Höhe angefallen?

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