Kraftfahrzeugdiebstahl

Als Kraftfahrzeugdiebstahl wird die Wegnahme eines Kraftfahrzeug durch eine unbefugte Person mit dem Ziel der Aneignung bezeichnet. Hierbei wird der Gewahrsam des Fahrzeugeigentümers durch eine Wegnahmehandlung gebrochen.

Wie bereits der Begriff sagt, handelt es sich bei diesem Vorgang um eine kriminelle Handlung, die entsprechen den Rechtsnormen praktisch aller Länder unter Strafe gestellt ist. Die Motive des Täters sind für die Erfüllung des Tatbestands unerheblich. Jedoch kann die Begehung der Tat qualifizierende Elemente aufweisen, welche auch in den Bereich des strafrechtlich noch härter zu bestrafenden Raub hineinreichen.

Durch die technische Weiterentwicklung der Schutzsysteme gegen den Kraftfahrzeugdiebstahl, hat sich das Delikt in den Begehungsformen verändert.

Nach 1993 fiel die Häufigkeit drastisch auf nur noch 10 %. Dieser Rückgang folgte einem Trend, der in allen westlichen Ländern zu beobachten war. Seit 2022 nimmt die Zahl der Delikte wieder stark zu.

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