Krankenschein
Der Krankenschein war in der Bundesrepublik Deutschland der Vorläufer der Krankenversichertenkarte. Der Schein enthielt dieselben Daten wie die 1995 eingeführte Karte. Auf der Rückseite dokumentierte der Arzt seine Behandlungen, um dann mit den Kassenärztlichen Vereinigungen abzurechnen. Je Quartal, in welchem ärztliche Behandlung nötig war, musste dem Hausarzt ein Krankenschein vorgelegt werden. Wurde ein Besuch beim Facharzt nötig, so stellte der Hausarzt eine Überweisung aus.
Auch für zahnärztliche Behandlung gab es entsprechende Krankenscheine. Auf diesen Scheinen war zu Abrechnungs- und Dokumentationszwecken auf der Rückseite ein Zahnschema abgebildet.
Die Situation in Österreich war vor der Einführung der e-card ähnlich. Der Krankenschein für zahnärztliche Behandlungen hieß hier Zahnbehandlungsschein oder umgangssprachlich Zahnschein.
In der DDR war die Funktion des Krankenscheins in den Sozialversicherungsausweis integriert; unter einem Krankenschein verstand man hier eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Umgangssprachlich ist diese Bezeichnung noch heute üblich.