Kreditsicherungsrecht (Deutschland)

Kreditsicherung ist die Absicherung eines Kreditrisikos durch Sachen, Rechte oder durch die Bonität von anderen Unternehmen oder Personen. Die gestellte Sicherheit wird als Kreditsicherheit bezeichnet. Durch Kreditsicherung beabsichtigt der Gläubiger einer Forderung, dass diese insolvenzsicher wird für den Fall, dass der Schuldner selbst die Tilgung und/oder Zinsen ganz oder teilweise nicht mehr erbringen kann. Kredite ohne Kreditsicherung werden als Blankokredite bezeichnet.

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