Kreisamt Schwarzenberg
Das Kreisamt Schwarzenberg, auch Amt Schwarzenberg war eine Verwaltungseinheit im Kurfürstentum und Königreich Sachsen. Sie bestand nach Erwerb der Herrschaft Schwarzenberg durch Johann Friedrich den Großmütigen 1533 bis zum Ende der sächsischen Ämterverfassung im Jahr 1856 und bildete den räumlichen Bezugspunkt für die Einforderung landesherrlicher Abgaben und Frondienste, für Polizei, Rechtsprechung und Heeresfolge.
Als Kreisamt des Erzgebirgischen Kreises stand Schwarzenberg für das Obererzgebirge im gleichen Rang wie Freiberg für das Niedererzgebirge.
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