Ausbilder in der Feuerwehr

Ein Ausbilder in der Feuerwehr, meist Kreisausbilder genannt, ist ein Ausbilder bei der Feuerwehr in Deutschland, der einen entsprechenden Lehrgang gemäß FwDV 2 erfolgreich absolviert hat. Er soll die theoretische und praktische Feuerwehrausbildung in den nicht an Landesfeuerwehrschulen stattfindenden Lehrgängen durchführen. Die hier beschriebenen Regelungen sind deutschlandweit einheitlich in der FwDV 2 beschrieben. Weil das Feuerwehrwesen in Deutschland in die Gesetzgebungskompetenz der Länder fällt, können landesspezifisch zusätzliche oder abweichende Regelungen bestehen.

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