Kreisstadt
Als Kreisstadt wird in Deutschland eine Stadt bezeichnet, in der die Verwaltung eines Landkreises oder Kreises ihren Sitz hat. Im Regelfall befinden sich hier die Organe des Landkreises, nämlich der Kreistag und der Landrat. Das Nähere bestimmen in Deutschland die Landkreisordnungen oder Kommunalverfassungen der Länder und die Landkreise in ihren Hauptsatzungen. Die Bezeichnung ist daher nicht bundesweit einheitlich geregelt.
Beispiele:
- In Nordrhein-Westfalen bestimmt die Gemeindeordnung, dass die Stadt, in der die Kreisverwaltung ihren Sitz hat, als Kreisstadt bezeichnet wird.
- In Rheinland-Pfalz wird eine Kreisstadt gemäß § 3 Abs. 2 der Landkreisordnung (LKO) als Sitz der Kreisverwaltung bezeichnet.
- In Schleswig-Holstein bestimmen die Kreise in ihren Hauptsatzungen die Kreisstadt.
Nicht zu verwechseln ist der Begriff „Kreisstadt“ mit dem Begriff „Stadtkreis“. Letzterer bezeichnet heute eine kreisfreie Stadt in Baden-Württemberg.
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