Kriegsgewinnler

Als Kriegsgewinnler (auch „Kriegsprofiteure“) werden Personen oder Organisationen bezeichnet, welche tatsächlich oder vermeintlich Notsituationen in Kriegszeiten ausnutzen, um überproportional hohen Gewinn zu erwirtschaften (siehe auch Wucher: Anbieten bzw. Verkaufen einer Leistung zu einer deutlich überhöhten Gegenleistung unter Ausnutzung einer Schwächesituation eines Vertragspartners, wenn diesem Vertragspartner keine Alternativen zur Verfügung stehen).

Manchmal werden jene Akteure so genannt, die bei einem Konflikt beide gegnerischen Seiten mit Waren (besonders Waffen) beliefern oder gegen ein Embargo verstoßen.

Entsprechende Handlungen können nach den Gesetzen der jeweiligen Staaten legal sein, sie gelten jedoch als ethisch verwerflich. Der Begriff ist im allgemeinen Sprachgebrauch negativ belegt.

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