Kriegsverbrecherprozess
Bei einem Kriegsverbrecherprozess werden die von Angeklagten in einem Krieg begangenen Verbrechen gerichtlich festgestellt und strafrechtlich geahndet.
Nach dem Zweiten Weltkrieg kam es zu mehreren von den Siegermächten angestrengten Prozessen gegen deutsche und japanische Kriegsverbrecher, die zum Teil vor einem Internationalen Militärtribunal (IMT) (Nürnberger Prozesse), vor Militärgerichten der einzelnen Siegermächte, vor Gerichten der von Deutschland besetzt gewesenen Länder und auch vor deutschen Gerichten sowohl in der Bundesrepublik als auch in der DDR stattfanden. Im von den Alliierten besetzten Japan kam es nach 1946 ebenfalls zu mehreren Prozessen gegen Kriegsverbrecher.
Unabhängig davon, dass in diesen Prozessen nur Angehörige der besiegten Nationen zur Rechenschaft gezogen wurden, können deren Urteilsbegründungen als der Beginn eines Völkerstrafrechtes angesehen werden.
Die ersten internationalen Kriegsverbrecherprozesse, die nicht mehr Verbrechen während des Zweiten Weltkriegs zum Inhalt hatten, begannen 1993 in Den Haag zur Aufarbeitung der Ereignisse während der Jugoslawienkriege. 1998 wurde auf einer Konferenz in Rom die Gründung des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) beschlossen, der der erste ständige internationale Strafgerichtshof ist und nicht auf einen bestimmten Konflikt begrenzt ist.