Kunstraub

Als Kunstraub wird das Entwenden wertvoller Kunst- und Kulturgegenstände aus öffentlichen Sammlungen, Museen oder Galerien bezeichnet. Es handelt sich um ein historisch-empirisches Phänomen und rechtspolitisches Schlagwort, nicht aber um einen bestimmten Rechtsbegriff oder selbständigen Straftatbestand im internationalen oder nationalen Strafrecht.

Der illegale Handel mit Kulturgut aus Raubgrabungen, zerstörerische Plünderungen von antiken Kultstätten und Kunstraub aus Kirchen, Museen und Sammlungen steht neben Geldwäsche, Korruption, Drogen-, Menschen- und illegalem Waffenhandel mittlerweile weltweit an oberster Stelle krimineller Aktivitäten. Laut LKA-Bayern entstehen jährliche Schäden in Höhe von 5 Milliarden US-Dollar, der Bundesverband der Sachverständigen nennt eine Schadenssumme von 6 bis 8 Milliarden US-Dollar pro Jahr.

In der Statistik des BKA wird die Zahl der in Deutschland polizeilich registrierten Diebstahls-Delikte im Bereich Antiquitäten, Kunst- und sakrale Gegenstände für 2018 mit 1.403 Fällen angegeben. Das höchste Vorkommen seit 2001 war mit 2.930 Delikten im Jahr 2012 zu verzeichnen. Die Aufklärungsquote lag in Deutschland 2018 bei 25,5 %.

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