Kurlande

Die Kurlande waren jene Territorien im Heiligen Römischen Reich, mit welchen die spezifischen Rechte der Kurfürsten untrennbar verbunden waren. Diese Rechtsstellung ergab sich aus der Goldenen Bulle von 1356, aus Reichsgesetzen und den Wahlkapitulationen. Kurlande, Kur und ihre Erzämter waren untrennbar miteinander verbunden. So wie Wahlrecht und Erzamt unterlagen daher auch die Kurlande der Unteilbarkeit.

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