Leitdamm

Der Leitdamm zählt im Wasserbau zu den sogenannten Parallelwerken oder auch Längswerken. Er dient der dauerhaften oder vorübergehenden Veränderung der vorhandenen Strömung entweder zum Schutz bestimmter (Ufer-)Bereiche vor Erosion oder zur Konzentration der Strömung in bestimmten (Fahrrinnen-)Bereichen mit erwünschter Erosion bzw. Selbsträumkraft.

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