Läuteordnung

Die Läuteordnung beschreibt das Glockengeläut einer Kirche, also welche Kirchenglocken zu welchem Anlass gemeinsam oder einzeln erklingen. In der Regel gibt sich die Kirchengemeinde selbst eine Läuteordnung. Dazu kann sie einen Glockensachverständigen oder -beauftragten hinzuziehen.

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