Land (DDR)

Die Länder, die 1945 als staatliche Verwaltungseinheiten der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) zugeordnet wurden, während dort ab Dezember 1946 Länderverfassungen verabschiedet worden sind, gehörten ab 1949 zur Deutschen Demokratischen Republik (DDR).

Nach der II. SED-Parteikonferenz wurden sämtliche Landesbehörden im Juli 1952 aufgelöst und im Sinne eines zentralstaatlichen Planungssystems durch 14 „Räte der Bezirke“ ersetzt. Neben den 14 Bezirken, die der Verwaltung dienten, wurde der Ostteil Berlins durch den Magistrat von Groß-Berlin geführt. Die Länderkammer der Deutschen Demokratischen Republik wurde 1958 aufgelöst und die letzten formellen Überbleibsel mit der Verfassungsreform 1974 beseitigt.

Am 3. Oktober 1990 wurden die Länder als Gliedstaaten des Bundes wieder eingerichtet.

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