Landessynode
Die Landessynode ist als „Kirchenparlament“ das oberste Entscheidungsorgan einer Evangelischen Landeskirche.
Die Zusammensetzung, Wahlmodalitäten und Aufgaben werden von den Landeskirchen unterschiedlich geregelt. Die Leitung dieser Synode obliegt meist einem Synodalpräsidium oder dem Präses. Mitglieder der Landessynode können sein:
- die Bischöfe / Superintendenten / Pröpste der Landeskirche,
- von den Kirchenkreisen gewählte Abgeordnete (Synodale),
- berufene Mitglieder,
- Vertreter bestimmter Werke, Institutionen oder theologischer Fakultäten.
Klassische Aufgaben einer Landessynode sind die Wahl des Bischofs, der Beschluss des landeskirchlichen Haushalts und die kirchliche Gesetzgebung.
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