Landfriedensbruch

Landfriedensbruch ist eine Straftat gegen die öffentliche Ordnung oder den öffentlichen Frieden und wird durch gewalttätige Ausschreitungen oder durch Beteiligung an diesen begangen. Bereits die Androhung von Gewalttaten kann den Straftatsbestand erfüllen.

Die friedliche Versammlung und der Aufenthalt anderer Menschen auf öffentlichen Plätzen wird dadurch erschwert oder gar unmöglich gemacht. Grundstücke werden (auf Dauer) durch Besetzung von aggressiv agierenden Gruppierungen unbenutzbar. Im Allgemeinen zeichnet sich Landfriedensbruch durch das Ergreifen gezielter Maßnahmen aus, die geeignet sind, den öffentlichen Frieden systematisch zu stören und auf Dauer zu behindern. Allein die Zugehörigkeit zu einer unfriedlichen Menschenmenge begründet aber noch keine Strafbarkeit. Strafbar als Täter ist nur, wer sich an den Gewalttätigkeiten oder Bedrohungen als Täter oder Teilnehmer beteiligt oder eine bereits bestehende Menschenmenge entsprechend aufwiegelt.

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